Honorarübersicht für Freie aus dem Medienbereich

 


Eine ganz detaillierte Honorarübersicht für Freie, die in einem Redaktionsbüro tätig sind, kann an dieser Stelle nicht gegeben werden.

Allerdings können Empfehlungen genannt werden, wie sich ein Honorar für Freiberufler gestalten kann.

Zum Beispiel gibt es Empfehlungen für die Lektoratstätigkeit. Für das Honorar des Lektoren ist der Anspruch des Auftrages, der Umfang und die Verantwortung, die er mit der Erledigung seiner Aufgabe übernimmt, Ausschlag gebend. Es wird in der Regel von einem Stundenhonorar von 32 Euro ausgegangen, für das Lektorieren von Fach- oder Schulbüchern wird weitaus mehr gezahlt.


Für das Korrektorat beträgt der Stundensatz ab 32 Euro, für das stilistische Lektorat ab 42 Euro. Für Werbelektoren ist der Stundensatz deutlich höher, hier werden schon 53 Euro pro Stunde als Mindesthonorar angesetzt. Das Standardlektorat geht mit rund 47 Euro pro Stunde einher. Dies sind die Grundhonorar, darauf werden eventuell Zuschläge gezahlt, wie zum Beispiel der Zuschlag für die Arbeit an Wochenenden oder Feiertagen von 50 bis 100 Prozent.

Für das Honorar eines Übersetzers wird die Normseite zur Hilfe genommen. Eine Normseite mit Übersetzungstext von eher geringem Anspruch wird mit 22 Euro vergütet, 34 Euro gibt es für Text mit hohem Aufwand, also zum Beispiel Fachtexte. Werden noch höhere Anforderungen gestellt, muss das Honorar wieder erhöht werden.

Das Honorar gestaltet sich aber nicht nur nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, sondern auch nach der Berufserfahrung. So bekommt ein Journalist, der als Freier arbeitet und seine eigene Infrastruktur nutzen muss, bei geringer Berufserfahrung ein Honorar von 250 bis 295 Euro pro Tag, bei hoher Berufserfahrung aber schon 340 bis 400 Euro pro Tag.

Auch bei Grafikern gestaltet sich das ähnlich, sie bekommen ebenfalls ein höheres Honorar, je mehr Berufserfahrungen sie vorweisen können und je mehr Referenzen sie nachweisen.

Für Autoren und Texter gilt, dass sie nicht mit einem festen Honorar rechnen können, wenn sie zum Beispiel ein neues Buch verfasst haben. Ihr Honorar wird häufig an der Verkaufszahl der Bücher festgemacht. Das Buch bekommt also einen Preis zugewiesen, zu dem es im Handel vertrieben wird und von diesem Preis werden zehn Prozent an den Autor gezahlt. Das ist zumindest bei Erstausgaben so. Bei Taschenbüchern gibt es noch einmal fünf Prozent.

Eine ähnliche Staffelung gibt es bei der Unterscheidung zwischen Hard- und Softcover. Bei ersterem bekommt der Texter oder Autor wiederum zehn Prozent, bei der Veröffentlichung als Softcover hingegen nur sechs Prozent.

Alle diese Honorarangaben sind keine festen Vorgaben, sondern sollen nur eine ungefähre Übersicht der zur Zeit üblichen Preise darstellen.

 

Ein Beitrag von

Thomas Busch
Burgwedelkamp 17a
D-22457 Hamburg

 

 


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