Künstlersozialkasse für Freiberufler aus dem Medienbereich

 



Impressum und Kontakt: lektorat.de Infosysteme . Jürgen Busch . Burgwedelkamp 17a . 22457 Hamburg . info@lektorat.de

 

 

Für Freiberufler aus dem Medienbereich ergibt sich durch die Künstlersozialkasse eine interessante Alternative zu den üblichen gesetzlichen Versicherungen.
Denn sie übernimmt praktisch die Stelle des Arbeitgebers und damit die Kosten für einen Teil der sozialen Absicherung.

Ein Arbeitgeber würde rund die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen.

Versichert sich der Freiberufler nun freiwillig, so muss er die gesamten Beträge allein tragen, was einen nicht unerheblichen Teil des Einkommens wieder wettmacht. 19,9 Prozent für die Rentenversicherung bei einer einkommensgerechten Abrechnung sind nicht gerade wenig. Auch die Krankenkasse schlägt arg zu Buche.

Bei der Künstlersozialkasse für Texter, Lektoren, Übersetzer sind die Beiträge weitaus geringer. Voraussetzung für eine Versicherung über diese ist aber, dass einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird und zwar im künstlerischen oder publizistischen Bereich. So kann sich ein Autor oder ein Texter über die Künstlersozialkasse versichern, ein selbstständiger Handwerker aber nicht. Mit der Einführung der Künstlersozialkasse wurde das Ziel verfolgt, dass Künstler und Publizisten verstärkt gefördert werden sollen und vor allem sozial besser abgesichert werden sollen.


An die Künstlersozialkasse wird ein Antrag gerichtet, der um Aufnahme in diese bittet.
Beigefügt werden müssen Nachweise über die Art der Tätigkeit und über die möglichen Gewinne, damit die Beiträge festgesetzt werden können. Bis zu einer Grenze von 3900 Euro pro Jahr ist eine Versicherung hier nicht nötig, denn sie gilt als Geringfügigkeitsgrenze und bis zu dieser fallen keinerlei Beiträge an.
Beträgt das Jahreseinkommen des Freiberuflers rund 10.000 Euro, wobei hier der reine Gewinn gemeint ist, so hat er im Jahr 2010 mit rund 157 Euro pro Monat für Kranken- und Rentenversicherung zu rechnen, sofern er Kinder hat. Sind keine Kinder vorhanden, so beträgt der Beitrag etwa 159 Euro.
Damit liegen die Beiträge zur Künstlersozialkasse weitaus niedriger, als würde sich der Freiberufler selbst versichern und die Beiträge alleine tragen. Zudem entfällt der schwierige Weg aus der privaten Versicherung zurück in die gesetzliche, falls dieser Fall einmal eintreten sollte und beispielsweise ein Angestelltenverhältnis erwünscht ist.

Ein Beitrag von

Thomas Busch
Burgwedelkamp 17a
D-22457 Hamburg

 

 


 

Wegbegleiter 1 und 2 und 3 und 4 und 5 und 6 und 7 und 8 und 9 und 10 des Redaktionsbueros

Themen: Abendstudium | Bildredakteur | Künstlersozialkasse | Honorarübersicht | Freiberufler |